Eine Ohrkorrektur wird vor allem bei abstehenden Ohren angewendet, aber auch bei anderen angeborenen oder durch einen Unfall verursachten Deformationen einer oder beider Ohrmuscheln. Abstehende Ohren werden meist vererbt. Und vor allem Kinder können unter Sticheleien leiden. Grund für die Fehlstellung ist eine unzureichende Fältelung der Ohrknorpels. Eine Ohrkorrektur ist jedoch erst ab dem Schulalter sinnvoll, da der Knorpel ausreichend gut entwickelt ist und das Ohr ca. 70 – 80% seiner Größe erreicht hat.
Operationstechnik:
Der Operationsschnitt verläuft auf der Hinterseite der Ohrmuschel. Knorpel wird neu modelliert, gegebenenfalls etwas Knorpel entfernt.
Die Ohrkorrektur kann in den meisten Fällen ambulant durchgeführt werden.